Abschnittsübersicht


  • Um eine Publikation Open Access zu veröffentlichen, müssen alle Beteiligten Rücksicht auf die rechtliche Situation nehmen.

    • Verwendungsrechte

      Die Urheberpersönlichkeitsrechte schützen das geistige Eigentum. Sie sind unverzichtbar und nicht übertragbar. Die Verwendungsrechte eines Werkes können an Dritte übertragen werden, dies muss jedoch vertraglich geregelt werden. Es gibt zwei Arten der Nutzungsübertragung:

      • ausschliessliches Werkverwendungsrecht = Dritte (beispielsweise Verlage) bekommen das ausschliessliche Recht der Werknutzung. Die Urheber*innen verzichten auf die eigenen Nutzungsrechte.
      • Werkverwendungsbewilligung = gestattet die Nutzung eines Werkes unter zeitlicher und räumlicher Einschränkung.

      Verlage fordern oft das alleinige Werkverwendungsrecht ein. Dabei ist es den Autorinnen und Autoren nicht gestattet, ihre eigenen Artikel oder Bücher weiterzugeben oder mit ihrer Wissenschaftscommunity zu teilen. Mit einer zusätzlichen Klausel im Verlagsvertrag kann ein Teil der eigenen Rechte behalten werden, um beispielsweise den Open Access Forderungen nachzukommen.

      Hilfestellungen
      • Vertrags-Addendum von SPARC
      • Infoseite zu OA-Rechtsfragen
      • Papago
        Das Tool Papago ist eine Entwicklung der Unis Fribourg und Lausanne und unterstützt Angehörige von Schweizer Hochschulen, ihre Rechte und Pflichten rund um OA Publikationen näher kennenzulernen.
      • Open Access Check Tool (OACT)
        Das Tool der EPFL unterstützt Angehörige von Schweizer Hochschulen und Universitäten bei der Entscheidung, wie und wo sie ihre Artikel veröffentlichen möchten.
    • Creative Commons

      creative commons ist die am weitesten verbreitete Lizenzform, wenn es darum geht, Inhalte frei zugänglich zur Verfügung zu stellen. Der grosse Vorteil von creative commons (cc) ist, dass die Lizenzform aus vier Elementen kombiniert werden und somit selbst bestimmt werden kann, was mit der eigenen Publikation erlaubt ist und was nicht. Empfohlen wird (unter anderem vom SNF) die CC-BY Lizenz. Weitere Erklärungen finden Sie in den untenstehenden Links.

      Publikationen mit CC-Lizenz veröffentlichen

      Haben Sie die Urheberrechte alles Bestandteile des Werkes abgeklärt? Sind alle Fremdbeiträge als solche markiert und korrekt zitiert? Sind alle Autor*innen mit der gewählten Lizenz einverstanden?
      Diese Fragen gilt es zu klären, dann steht der Veröffentlichung Ihrer Publikation mit einer creative commons Lizenz nichts mehr im Weg.

      Links
      Lizenzspektrum
      Quelle: Wikipedia

    • Rechte und Pflichten von FH-Angehörigen

      Artikel 18 des Anstellungsreglements der Fachhochschule Graubünden besagt, dass die Mitarbeitenden der Hochschule die Verwendungsrechte ihrer Erzeugnisse einräumen. Diese Bestimmung bezieht sich auf alle

      • Pflichtwerke (Beispiel: im Rahmen der Lehrtätigkeit erstellte Unterrichtsfolien)
      • Gelegenheitswerke (entstehen im Rahmen der Anstellung)
      • Freiwilligenwerke (entstehen im Zusammenhang mit der Beschäftigung)

      Davon ausgenommen sind Freizeitwerke, die keinen Bezug zur Arbeit haben. Wenn Sie ihr Werk veröffentlichen wollen, müssen Sie die Erlaubnis der Hochschule einholen.

      Zuständigkeiten für die Rückforderung der Verwendungsrechte
      • Prorektorat für Lehre / Abschlussarbeiten
      • Verwaltungsrektorat für Werke der Zentralen Dienste
      • Forschungsleitung für wissenschaftliche Mitarbeitende

      Die letzte Entscheidungshoheit liegt bei der Hochschulleitung.

    • Rechtliche Beratung

      Sind Sie unsicher, ob Sie eine Ihrer Publikationen zweitveröffentlichen dürfen? Möchten Sie Ihre Verwendungsrechte bei Ihrer nächsten Publikation (teilweise) behalten? Oder möchten Sie Open Access veröffentlichen? Das Kompetenzzentrum für digitales Recht (CCdigitallaw) bietet eine umfangreiche Wissensdatenbank an und unterhält das DMLawTool, das mit Lösungsansätzen zu verschiedenen Problemen helfen kann. Studierende und Mitarbeitende von Schweizer Hochschulen erhalten eine kostenlose Beratung bei kurzen und einfachen Fällen.

      Bei Fragen melden Sie sich bei der Bibliothek.

  • swissuniversities und das Konsortium der Schweizer Hochschulbibliotheken handeln mit wissenschaftlichen Verlagen so genannte Read-and-Publish Vereinbarungen aus. Diese Verträge sichern nicht nur den Zugriff auf die lizenzierten Zeitschriften, sondern beinhalten die Option unter Open-Access-Bedingungen zu publizieren.

    Hier einen Überblick über die realisierten Vereinbarungen:

    • ACM

      Das Konsortium der Schweizer Hochschulen hat eine Read-and-Publish-Vereinbarung mit der Association for Computing Machinery (ACM) abgeschlossen. Die Vereinbarung ab dem 1.6.2022 bis zum 31.12.2025. Link zur Zeitschriftenliste in welchen ohne zusätzliche Kosten Open Access publiziert werden kann.

      Weiterführende Angaben finden Sie hier.

    • Cambridge University Press

      Das Konsortium der Schweizer Hochschulen hat eine Read-and-Publish-Vereinbarung mit Cambridge University Press (CUP) Journals abgeschlossen. Die Vereinbarung gilt zwischen 1.1.2021 und 31.12.2023. Link zur Zeitschriftenliste in welchen ohne zusätzliche Kosten Open Access publiziert werden kann.

      Weiterführende Angaben finden Sie hier.

    • Elsevier

      Forschende können in Elsevier-Journals ohne zusätzliche Kosten Open Access publizieren. Die Vereinbarung gilt zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2023.
      Voraussetzung für das kostenlose veröffentlichen ist, dass bei der Einreichung des Manuskripts, die FHGR-E-Mail-Adresse hinterlegt wird.

      ACHTUNG: momentan (06.12.2023) werden immer noch die neuen Vertragsbedingungen verhandelt. Es besteht die Gefahr eines sogenannten "no deals". Für alle Artikel, die im Jahr 2024 veröffentlicht werden, sind die Kosten nicht garantiert gedeckt und müssten über das Projektbudget abgerechnet werden. Die aktuelle Situation wird von swissuniversities dokumentiert. Bei Fragen wenden Sie sich an die Bibliothek.

    • IEEE

      Das Konsortium der Schweizer Hochschulen hat eine Read-and-Publish-Vereinbarung mit dem Institute of Electrical and Electronics Engineers (IEEE) abgeschlossen. Die Vereinbarung gilt zwischen 30.11.2021 und 31.12.2024. Forschende der Fachhochschule Graubünden können in folgenden IEEE-Zeitschriften ohne zusätzliche Kosten Open Access publizieren.

      Weiterführende Angaben finden Sie hier sowie im Handout.

    • IOP

      Das Konsortium der Schweizer Hochschulen hat eine Read-and-Publish-Vereinbarung mit dem Institute of Physics (IOP) abgeschlossen. Die Vereinbarung gilt zwischen 1.1.2022 und 31.12.2024. Forschende der Fachhochschule Graubünden können in folgenden IOP-Zeitschriften ohne zusätzliche Kosten Open Access publizieren.

      Weiterführende Angaben finden Sie hier.

    • SAGE Journals

      Das Konsortium der Schweizer Hochschulen hat eine Read-and-Publish-Vereinbarung mit SAGE abgeschlossen. Die Vereinbarung gilt zwischen 1.1.2023 und 31.12.2025. Forschende der Fachhochschule Graubünden können in folgenden SAGE Journals ohne zusätzliche Kosten Open Access publizieren.

      Weiterführende Angaben finden Sie hier.

    • Schweizerischer Nationalfonds (SNF)

      Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) fördert mit seinen Beiträgen wissenschaftliche Publikationen, die unmittelbar, uneingeschränkt und unentgeltlich zugänglich sind (Gold Open Access). Anfallende Kosten in Form von Publikationsgebühren oder Processing Charges können über die Open-Access-Plattform des SNF (mySNF) beantragt werden. Ausgenommen von der finanziellen Unterstützung ist Hybrid-Open-Access, ausser es besteht eine Read&Publish-Vereinbarung.

      NEU werden die Publikationsgebühren über die Plattform ChronosHub bearbeitet. Im User Guide wird erklärt, wie der Workflow funktioniert.

    • Springer

      swissuniversities hat eine Open-Access-Vereinbarung mit Springer Nature abgeschlossen. Die Vereinbarung gilt bis 31. Dezember 2025. Forschende können ohne zusätzliche Kosten Open Access publizieren. Weiterführende Angaben finden Sie auf der Springer Webseite.

      In der folgenden Journal-Liste finden Sie alle betroffenen Journals. Anleitungen für Autoren

    • Taylor & Francis

      Auch hier besteht die Möglichkeit, in hybriden und Gold Open Access-Journals zu publizieren. Die Vereinbarung gilt zwischen 1.1.2024 und 31.12.2027. Zu beachten gilt: Die Zahl der über das Agreement abgedeckten Artikel pro Jahr ist schweizweit begrenzt.

      Die Journal-Liste und weiterführende Angaben finden Sie hier.

    • Wiley

      swissuniversities hat mit John Wiley & Sons einen neuen Read & Publish-Vertrag abgeschlossen. Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2024. Im Rahmen dieser Vereinbarung können Autorinnen und Autoren der FHGR seit 1. Mai 2021 in den fast 1'400 hybriden Zeitschriften von Wiley ihre wissenschaftlichen Artikel sofort nach der Veröffentlichung offen zugänglich machen. Welche Journals in der Vereinbarung enthalten sind, finden Sie in der Titelliste.

      Weiterführende Angaben finden Sie hier.

      Das Artikel-Kontingent für 2023 ist ausgeschöpft.

    • Welche Veröffentlichungsoptionen werden von der OA-Richtlinie der Forschungsfördernden unterstützt?

  • Die Argumentation, dass Open Access Journals und Bücher nicht die gleiche Qualität haben wie herkömmlich publizierte Werke, wird immer wieder aufgegriffen. In der Realität ist meistens das Gegenteil der Fall. Da die gesamte Wissenschaftscommunity Zugang zu den Publikationen hat, sind die Journals und Verlage auf eine gute Reputation angewiesen und arbeiten deshalb oft transparenter als traditionelle Einrichtungen. Jedoch gibt es gerade bei neuen Zeitschriften oder Verlagen, die nicht etabliert sind, oft Unsicherheiten bezüglich ihrer Qualität. Predatory Publishing bezeichnet Journals und Verlage, die ohne Qualitätskontrolle gegen höhere Geldsummen Artikel veröffentlichen.

    • Qualitätskontrolle

      Bevor Sie einen Artikel in einer Zeitschrift, die Sie nicht kennen, einreichen, prüfen Sie mit verschiedenen Möglichkeiten die Qualität und wissenschaftliche Arbeitsweise des Editorial Boards. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich gerne an die Bibliothek.

      Links
    • Predatory Publishing

      Sogenannte “Raubverlage” geben vor, hochwertige wissenschaftliche Publikationen gegen eine (meist hohe) Publikationsgebühr zu veröffentlichen. Die Artikel werden trotz der bezahlten Gebühren ohne redaktionelle Überarbeitung oder Peer Review Prozess publiziert. Es werden oft auch alle Einreichungen publiziert, nach der Methode “pay and get published”.

      Wie kann eine solche Zeitschrift erkannt werden? Grundsätzlich gilt die gleiche Checkliste wie oben, mit einigen Ergänzungen:

      • Dauer des angekündigten Peer-Review-Verfahrens
      • Kontrolle des Editorial Boards
        • Existieren die Mitglieder?
        • Wenn ja, erwähnen diese Mitglieder ihre Mitarbeit bei dem Journal im Lebenslauf oder auf ihrer Webseite?
      • Ist die Zeitschrift in Web of Science, Scopus oder DOAJ indexiert? (Achtung: neu gegründete Zeitschriften befinden sich eventuell noch im Evaluationsprozess, der mehrere Monate dauern kann)
      • genannter Impact Factor auf der Datenbank Web of Sicence

      Die gennanten Kriterien sind oft nur zusammen aussagekräftig. In der Linksammlung finden Sie hilfreiche Seiten, die Sie bei der Prüfung von Journals unterstützt.

    • Die FH Graubünden Publikationsdatenbank wird von der Bibliothek mit Hilfe des Literaturverwaltungsprogramms Citavi gepflegt. Über eine Citavi-TYPO3-Schnittstelle werden die Inhalte der Datenbank als Publikationslisten auf der Webseite der FH Graubünden veröffentlicht und laufend aktualisiert. Ziel ist es, sämtliche Publikationen und Referate von FHGR Mitarbeitenden sowie die Abschlussarbeiten der verschiedenen Studiengänge nachzuweisen. Die in der Publikationsdatenbank erfassten Veröffentlichungen sind, wenn immer möglich und erlaubt, mit Abstract und Link zum online Dokument angereichert.

      Detaillierte Informationen sind im Merkblatt zur Publikationsdatenbank zu finden.